Im April 1994 wurde die Hammelburger Solarstromgesellschaft gegründet. Auf Initiative von Hans-Josef Fell trafen sich 8 Gründungsgesellschafter und gründeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Insgesamt traten der Gesellschaft 70 Gesellschafter bei, die 210 000 DM Gesellschaftskapital investierten. Die Mindesteinlage lag bei 2 000.- DM.
Die Hammelburger Solarstromgesellschaft investierte insgesamt in 5 Fotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 12 kW Fotovoltaik Anlagen. In der damaligen Zeit eine sensationell große Anzahl von Solarstromanlagen; heute eine völlig übliche Größe, wie sie auf vielen tausenden Privathäusern installiert ist.
Im Dezember 1993 beschloss der Stadtrat Hammelburg die kostendeckende Vergütung für Solarstrom (bis 15 kWp Gesamtleistung). Die Stadtwerke Hammelburg bezahlten deshalb zwanzig Jahre lang die damals vereinbarten 2.- DM plus MWST pro ins Netz eingespeiste kWh Solarstrom. Zur Finanzierung der erhöhten Vergütung hat die Regierung von Unterfranken später dann im Jahre 1996 eine Strompreiserhöhung von 0,15 Pfennigen pro kWh genehmigt.
Heute werden nach dem EEG ca. 10 Cent pro kWh bezahlt in südlichen Breiten werden bereits Anlagen gebaut, die für 5 Cent pro kWh Strom erzeugen. Diese Kostenreduktion zeigt den schier unglaublichen Erfolg des industriellen Innovationsprozesses auf. In nur 20 Jahren seit Gründung der Hammelburger Solarstromgesellschaft hat sich die Fotovoltaik neben der Windkraft zur kostengünstigsten Stromerzeugung entwickelt.
Im Jahre 2016 hat die letzte der fünf Anlagen ihre von den Stadtwerken Hammelburg vertraglich festgelegte Vergütungsdauer von 20 Jahren erreicht. Damit erzielt die Hammelburger Solarstromgesellschaft keine Einnahmen mehr und löst sich daher auf. In mehrfachen Ausschüttungen haben die Gesellschafter ihr eingesetztes Kapital refinanziert, mit einer durchaus beachtlichen Verzinsung von etwa 3%. Dies liegt in der Größenordnung der Verzinsungen von Kapitalanlagen, wie sie weltweit im Mittel in den letzten Jahrzehnten erwirtschaftet wurden. Die Hammelburger Solarstromgesellschaft ist damit nicht nur als Beispielgeber, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich.
Die Anlagen sind über die 20 Jahre mit nur wenigen Reparaturen auch technisch erfolgreich gelaufen. Sie erzeugen auch nach 20 Jahren noch zuverlässlich Strom. Die Anlagen sind inzwischen alle in das Eigentum der Dachbesitzer übergangen, als Gegenleistung für deren Verzicht auf einen Mietzins.
Die Hammelburger Solarstromgesellschaft hat als erste Gesellschaft der Welt mit dem Geschäftsmodell der Solarstromerzeugung viele Pionierleistungen erbracht.
Da es im Bereich der Photovoltaik 1994 noch keine Betreibergesellschaft in dieser Art gab, mussten völlig neue Vertragsformen entwickelt werden:
Somit wurde die Hammelburger Solarstromgesellschaft zum Vorbild für viele andere Energiegemeinschaften. Tausende Energiegemeinschaften in unterschiedlichen Rechtsformen bildeten die Grundlage für den steilen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. So stieg der Anteil des Ökostromes am deutschen Stromverbrauch von ca. 6 % im Jahre 2000 auf ca. 32,5 Ende 2015.
Möglich wurde dieses mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), welches auf Vorschlag von Hans-Josef Fell und Hermann Scheer im Jahre 2000 im Bundestag verabschiedet wurde. Das EEG übernahm die in den Pionierstädten Hammelburg, Aachen und Freising erarbeiteten Grundprinzipien der kostendeckenden Vergütung. Das EEG ist inzwischen in über 60 Ländern der Welt, unter anderem in China erfolgreich kopiert worden.
„Das EEG wurde zum Instrument, das international in bemerkenswertem Umfang Maßstäbe gesetzt hat und zweifellos zu einer internationalen Marke geworden ist - wie nur wenige Gesetze“, so Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert am 16.12.2015 in seiner Laudation bei der Überreichung des Bundesverdienstkreuzes an Hans-Josef Fell.
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